Wir sind eine Privatpraxis. Unsere Leistungen stehen Selbstzahlern sowie Privatversicherten (anteilig, je nach Tarif) offen. Da wir keine Kassenzulassung besitzen und auch keine anstreben, können wir nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Die Abrechnung unserer ärztlichen Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) von 1996. Patienten mit Zahlungsschwierigkeiten können bei uns flexible Zahlungspläne vereinbaren – sprechen Sie uns gerne darauf an.
Bitte beachten Sie, dass bei Terminen mit Blutentnahmen stets zwei getrennte Rechnungen entstehen:
Die Laborrechnungen werden direkt vom Labor versendet und gehen in der Regel früher beim Patienten ein als unsere Auswertung. Auf die Höhe und den Versandzeitpunkt dieser Laborrechnungen haben wir keinen Einfluss.
Nicht alle privaten Krankenversicherungen übernehmen sämtliche unserer Leistungen. Wenn Sie auf eine Kostenübernahme durch Ihre PKV angewiesen sind, entnehmen Sie bitte der Tabelle unten die bei der jeweiligen Behandlung üblicherweise verwendeten GOÄ-Ziffern und klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, ob die Kosten erstattet werden.
Bitte beachten Sie:
| Behandlungsmethode | GOÄ-Ziffern | Steigerungssatz |
|---|---|---|
| Erstvorstellung | A 30 / 5 / 250 | 3,5 / 2,3 / 1,8 |
| Folgevorstellung | A 31 / 5 / 250 | 3,5 / 2,3 / 1,8 |
| Ketamin-Therapie Vorgespräch | A 34 | 3,5 |
| Ketamin-Therapie | 1 / 7 / 602 / 452 / 272 / 56 (2x) / 806 | 2,3 / 2,3 / 1,8 / 2,3 / 3,5 / 1,8 / 3,5 |
| Stellatum-Blockade Vorgespräch | A 34 | 3,5 |
| Stellatum-Blockade einseitig (C4+C6) | 1 / 5 (2x) / 490 / 410 / 497 (2x) / 56 (2x) | 2,3 / 2,3 / 2,3 / 2,3 / 3,5 / 1,8 |
Es entstehen darüber hinaus noch Materialkosten (Ketamin-Therapie: circa 20€, Stellatum-Blockade: circa 35€ pro Sitzung.